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BGB § 1715 Beendigung der Beistandschaft
[ Auszug: (1) Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt. § 1712 Abs. 2 und § 1714 gelten entsprechend. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben ] [ BGB Antragsberechtigte ] [ BGB Eintritt der Beistandschaft ] [ BGB Beendigung der Beistandschaft ] [ BGB Wirkungen der Beistandschaft ] [ BGB Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ]